Der Verein

Der VFJU ist ein selbstlos tätiger, gemeinnütziger Verein in Münster/ Westfalen, der die Zwecke der Förderung der Jugendhilfe, der Kultur, des Naturschutzes, der Hilfe für politisch, religiös oder rassisch Verfolgter, der Hilfe für Flüchtlinge und der Gleichberechtigung von Mann und Frau verfolgt.
Der Verein und seine Mitglieder organisieren Treffen und Veranstaltungen, um diese Zwecke zu begünstigen. Darüber hinaus vernetzt sich der VFJU mit lokalen Gruppen, die sich im Sinne der Vereinszwecke engagieren und unterstützt diese logistisch und ideell.

Spiele- und Literaturabende

Vereinsleben bedeutet Geselligkeit, anregende Gespräche und kurzweilige Unternehmungen. Daher findet ein regelmäßiger Spieleabend in der Regel jeden letzten Dienstag im Monat statt. Ein Literaturabend, bei dem sich über Lieblingsbücher und Schwierigkeiten bei der Lektüre ausgetauscht werden kann, findet in der Regel jeden ersten Donnerstag im Monat statt.
Zur besseren Planung werden externe Interessierte gebeten, sich vorab unter vfju.muenster@gmail.com zu melden.

Die Projekte

Treibgut

Schöne Musik an besonderen Orten
mehr Informationen

Workshops

Verschiedene Weiterbildungsveranstaltungen zu den Themen Jugendkultur und Umweltbildung

Spiele
  • und Literaturabende
  • regelmäßiger Spieleabend in der Regel jeden letzten Dienstag im Monat

    Satzung des VFJU e.V.

    Vereinssatzung

    §1 Name und Sitz
    Der Verein soll mit dem Namen „Verein zur Förderung der Jugendkultur und Umweltbildung e.V.“ in den Vereinsregister eingetragen werden. Vereinssitz ist in Münster/Westfalen. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

    §2 Vereinszwecke
    Der Verein setzt sich die Zwecke der Förderung der Jugendhilfe, der Kultur, des Naturschutzes, der Hilfe für politisch, religiös oder rassisch Verfolgter, der Hilfe für Flüchtlinge und der Gleichberechtigung von Mann und Frau.
    Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

    §3 Selbstlosigkeit
    Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
    Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.
    Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Abgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

    §4 Mitglieder
    Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die an der Verwirklichung der unter §2 gesetzten Zwecke mitarbeiten will. Bei der Mitgliedschaft ist zu unterscheiden zwischen:
    a) aktiver Mitgliedschaft. Bedingung der Aufnahme eines aktiven Mitglieds ist die Bestätigung durch die Mitgliederversammlung bei einfacher Mehrheit sowie die Zahlung des Jahresbeitrags von mind. 60 €.
    Aktive Mitglieder verfügen bei Mitgliederversammlungen über das Stimmrecht und dürfen in den Vorstand gewählt werden.

    b) Fördermitgliedschaft. Bedingung der Aufnahme eines Fördermitglieds ist die Zahlung des Jahresbeitrags von mind. 60 €. Fördermitglieder verfügen bei Mitgliederversammlungen über kein Stimmrecht und dürfen nicht in den Vorstand gewählt werden.
    Die Mitgliedschaft endet mit Tod, Austritt oder Ausschluss vom Verein. Ein Austritt ist zum jeweils ersten des Monats dem Vereinsvorstand schriftlich mitzuteilen. Falls ein Mitglied gegen die Vereinsziele verstößt, kann der Vorstand dieses Mitglied kommissarisch ausschließen.
    Rechtskräftig ist der Ausschluss erst durch einen Beschluss der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit. Bei Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrags erlischt die Mitgliedschaft nach 3 Monaten.

    § 5 Mitgliederversammlung
    Alle Vereinsangelegenheiten werden durch die Mitgliederversammlung geregelt, soweit sie nicht durch Satzung ausdrücklich einem anderen Organ zugewiesen sind. Die Mitgliederversammlung ist gegenüber dem Vorstand weisungsberechtigt.
    Die Mitgliederversammlung wird mindestens ein Mal pro Jahr durch den Vorstand einberaumt. Einladung und Tagesordnung sind mindestens 14 Tage vorher im Vereinsheim auszuhängen. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist durch den Vorstand dann einzuberufen, wenn dies durch einen schriftlichen Antrag von mind. 1/3 der Vereinsmitglieder gefordert wird.
    Die Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung ist dann gegeben, wenn mind. 1/2 der aktiven Mitglieder anwesend sind. Bei Nicht-Beschlußfähigkeit einer Mitgliederversammlung ist eine Folgeversammlung der aktiven Mitglieder einzuberufen, die dann – unabhängig von der Zahl der anwesenden Personen – beschlussfähig ist. Darauf ist in der Einladung hinzuweisen.
    Die Mitgliederversammlung bestimmt einen/e Versammlungsleiter/in und eine/n Schriftführer/in durch einfache Mehrheit. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind zu protokollieren.

    Aufgaben der Mitgliederversammlung:
    • Wahl des Vereinsvorstands für zwei Jahre durch einfache Mehrheit
    • Wahl des/der Kassenprüfers/in durch einfache Mehrheit
    • Beschließung über die Aufnahme neuer aktiver Mitglieder durch einfache Mehrheit
    • Beschließung über Satzungsänderungen durch 2/3-Mehrheit
    • Beschließung der Änderung des Vereinszwecks durch Zustimmung aller aktiven Vereinsmitglieder
    • Entgegennahme des Jahres-und Kassenberichts durch den Vorstand
    • Entgegennahme des Prüfungsberichts durch den/die Kassenprüfers/in
    • Beschließung des Vereinshaushalts
    • Beschließung über die Entlastung des Vorstands


    §6 Vorstand
    Der Vorstand besteht aus drei Mitgliedern, einem/r ersten Vorsitzenden, einem/r zweiten Vorsitzenden und eines/r Schatzmeister/in. Beschlüsse des Vorstands werden mit einfacher Mehrheit gefasst, hierüber werden schriftliche Protokolle angefertigt. Der Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstands im Amt.
    Gerichtlich und Außergerichtlich wird der Vorstand durch zwei Mitglieder vertreten.
    Ein Vorstandsmitglied darf für seine Tätigkeit als Geschäftsführer eine angemessene Vergütung erhalten.
    Hierüber hat die Mitgliederversammlung zu beschließen.
    Stehen der Eintragung in das Vereinsregister oder der Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das zuständige Finanzamt bestimmte Satzungsinhalte entgegen, ist der Vorstand berechtigt, entsprechende Änderungen eigenhändig durchzuführen. Über diese Änderungen hat er die Mitglieder umgehend zu informieren.

    § 7 Auflösung
    Bei Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an die „Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V.“, Münster/Westfalen.

    § 8 Schiedsvertrag
    Anliegender Schiedsvertrag ist Bestandteil der Satzung.

    Treibgut - Songwriters Finest

    Der VFJU unterstützt „Treibgut“, das es sich vorgenommen hat, schöne Musik an schöne Orte zu bringen. Herzstück des Projekts ist eine Reihe von kostenlosen Konzerten, die es vor allem Hobbymusiker/innen und Newcomer/innen ermöglicht, einen ersten Schritt in Richtung ganz große Bühne zu machen. „Treibgut“ ist ein offenes Format, das Künstler/innen mit Auftrittsgelegenheiten, Kontakt zu anderen Musiker/innen und Foto- und Videomitschnitten unterstützt. Der VFJU trägt damit zur Gestaltung der Kulturlandschaft der Stadt bei und hat ein Stück Münsteraner Musikszene geschaffen, das man nicht missen möchte. Mehr Informationen unter mehr Informationen unter https://treibgut.biz/

    Treibgut-Festival am Schlossgarten - Münster

    Kontakt

    Anschrift:
    VFJU e. V.
    Wolbecker Straße 14
    48155 Münster
    E-Mail: vfju.muenster@gmail.com


    Wir freuen uns über Fördermitgliedschaften und einmalige Spenden! Falls Du unsere Arbeit unterstützen möchtest, wende Dich bitte per E-Mail an unseren Vorstand (vfju.muenster@gmail.com) oder an unser Team vor Ort.
    Verein z. Förd. d. Jugendkultur u. Umweltbildung
    Bankverbindung:
    IBAN DE34 4005 0150 0000 3949 16

    Datenschutzerklärung

    Verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetze, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), ist:

    Hendrik Hilgert

    VFJU e. V.
    Wolbecker Straße 14
    48155 Münster
    E-Mail: vfju.muenster@gmail.com

    Ihre Betroffenenrechte

    Unter den angegebenen Kontaktdaten unseres Datenschutzbeauftragten können Sie jederzeit folgende Rechte ausüben:

    • Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten Daten und deren Verarbeitung,
    • Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten,
    • Löschung Ihrer bei uns gespeicherten Daten,
    • Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern wir Ihre Daten aufgrund gesetzlicher Pflichten noch nicht löschen dürfen,
    • Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten bei uns und
    • Datenübertragbarkeit, sofern Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder einen Vertrag mit uns abgeschlossen haben.

    Sofern Sie uns eine Einwilligung erteilt haben, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

    Sie können sich jederzeit mit einer Beschwerde an die für Sie zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Ihre zuständige Aufsichtsbehörde richtet sich nach dem Bundesland Ihres Wohnsitzes, Ihrer Arbeit oder der mutmaßlichen Verletzung. Eine Liste der Aufsichtsbehörden (für den nichtöffentlichen Bereich) mit Anschrift finden Sie unter: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.

    Zwecke der Datenverarbeitung durch die verantwortliche Stelle und Dritte

    Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten nur zu den in dieser Datenschutzerklärung genannten Zwecken. Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den genannten Zwecken findet nicht statt. Wir geben Ihre persönlichen Daten nur an Dritte weiter, wenn:

    • Sie Ihre ausdrückliche Einwilligung dazu erteilt haben,
    • die Verarbeitung zur Abwicklung eines Vertrags mit Ihnen erforderlich ist,
    • die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist,

    die Verarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist und kein Grund zur Annahme besteht, dass Sie ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse an der Nichtweitergabe Ihrer Daten haben.

    Löschung bzw. Sperrung der Daten

    Wir halten uns an die Grundsätze der Datenvermeidung und Datensparsamkeit. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten daher nur so lange, wie dies zur Erreichung der hier genannten Zwecke erforderlich ist oder wie es die vom Gesetzgeber vorgesehenen vielfältigen Speicherfristen vorsehen. Nach Fortfall des jeweiligen Zweckes bzw. Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.

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    • zu weiteren administrativen Zwecken.

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    Änderung unserer Datenschutzbestimmungen

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